AGB
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
- Kunde: jede natürliche oder juristische Person, die bei der Handelskammer registriert ist, Verträge mit Cubo B.V. abschließt oder der Cubo B.V. ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags unterbreitet.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Tag: ein Kalendertag.
- Vertrag: jeder zwischen Cubo B.V. und dem Kunden geschlossene Vertrag, einschließlich aller Änderungen und Ergänzungen dazu, sowie alle Rechtshandlungen bei der Vorbereitung und Ausführung des Vertrages.
Artikel 2 Identität
Cubo B.V.
Handel unter dem Namen Cubo Supplies B.V.
Europaweg 25
7766AA Nieuw-Schoonebeek
Niederlande
(+31)85 130 74 95
sales@cubosupplies.com
www.cubosupplies.com
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer NL855790854B01
Handelskammer: 64706761
Artikel 3 Anwendbarkeit
- Jedes Angebot und alle Kostenvoranschläge zwischen Cubo B.V. und dem Kunden erfolgen unter der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowohl auf das Angebot und seine Annahme als auch auf den in dieser Form geschlossenen Vertrag.
- Die Anwendbarkeit von Einkaufsbedingungen oder anderen (allgemeinen) Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich abgelehnt.
- Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem die Annahme des Angebots bei Cubo B.V. eingegangen ist. Diese Annahme zeigt, dass der Kunde mit der Anwendbarkeit der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden ist und, dass er seinerseits auf seine Einkaufsbedingungen oder andere (allgemeine) Bedingungen verzichtet.
- Wenn eine Situation eintritt, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt ist, muss angemessen und fair unter Berücksichtigung dessen, was die Parteien einvernehmlich vereinbart haben, auch unter Berücksichtigung der Absichten der zugrunde liegenden Parteien, gehandelt werden.
- Das Recht, die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen, erlischt nicht durch eine zufällige Abweichung von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Artikel 4 Änderungen
- Cubo B.V. behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern.
- Die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Vertrag unterliegt immer den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig waren.
- Vertragsänderungen und Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie zwischen Cubo B.V. und dem Kunden schriftlich vereinbart wurden. Gleiches gilt, wenn Änderungen des Vertrages oder Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einer Änderung des Preises des vereinbarten Vertrages führen. In Ermangelung einer Vereinbarung über eine Änderung der Vereinbarung oder eine Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsteht ein Streitfall, auf den Artikel 19 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung findet.
Artikel 5 Das Angebot
- Jedes Angebot von Cubo B.V. ist unverbindlich.
- Offensichtliche Irrtümer und Irrtümer im Angebot sind für Cubo B.V. nicht bindend. In solchen Fällen liegt ein unzulässiger Fehler gemäß Art. 3:33 jo. 3:35 DCC auf Kosten des Kunden vor.
- Jedes Angebot von Cubo B.V. ist ausreichend definiert und enthält ausreichende Informationen, die für den Kunden im Zusammenhang mit der Annahme des Angebots wichtig sind. Der Kunde hat sich über seine Rechte und Pflichten aus der Annahme des Angebots zu informieren.
- In jedem Fall enthält das Angebot Informationen über den Preis einschließlich Steuern, etwaige Versandkosten für die Lieferung, die Art und Weise des Vertragsabschlusses, die Zahlungsweise, die Lieferung und/oder Ausführung des Vertrags und die Frist für die Annahme des Angebots.
- Ein Gegenopfer des Käufers mit einem anderen Preis zählt als neues Angebot. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten hierfür, wenn Cubo B.V. mit dem neuen Angebot des Kunden einverstanden ist.
Artikel 6 Das Abkommen
- Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde dieses Angebot unter Einhaltung der darin festgelegten Bedingungen anbietet und annimmt.
- Wenn der Vertrag auf elektronischem Wege geschlossen wurde, bestätigt Cubo B.V. unverzüglich den Eingang der Annahme des Angebots.
- Cubo B.V. behält sich alle Rechte in Bezug auf eine Untersuchung der Liquiditäts- und Zahlungsfähigkeit des Kunden vor. Im Rahmen des gesetzlichen Rahmens kann Cubo B.V. alle Tatsachen und Umstände untersuchen, die für den Abschluss eines Vertrags wichtig sind.
- Diese Untersuchung kann zeigen, dass Cubo B.V. es nicht für angebracht hält, eine Vereinbarung mit dem Kunden abzuschließen. In diesem Fall ist Cubo B.V. berechtigt, einen Antrag oder eine Bestellung abzulehnen oder anderweitig besondere Bedingungen an die Ausführung des Vertrags seitens des Kunden zu knüpfen.
Artikel 7 Qualität und Beschreibung
- Cubo B.V. verpflichtet sich, dem Kunden die Ware in der Beschreibung, Qualität und Quantität zu liefern, wie im Angebot oder Kostenvoranschlag näher beschrieben.
- Cubo B.V. garantiert nicht, dass die Waren für den Zweck geeignet sind, für den der Kunde sie verwenden möchte, auch dann nicht, wenn der Kunde diesen Zweck bekannt gegeben hat, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
Artikel 8 Versand und Lagerung
- Cubo B.V. stellt sicher, dass die zu liefernden Waren ordnungsgemäß verpackt sind.
- Cubo B.V. kümmert sich um die übliche Transportversicherung.
- Die Waren werden von Cubo B.V. geliefert oder auf die vereinbarte Weise an den vereinbarten Bestimmungsort versandt.
- Cubo B.V. liefert die Ware zu dem in der Bestellung angegebenen Zeitpunkt. Wenn eine Lieferfrist vereinbart wurde, beginnt diese an dem Tag, an dem Cubo B.V. die Bestellung bestätigt hat.
- Der Kunde ist verpflichtet, nachhaltige Verpackungs- und Transportmaterialien wie Paletten, Verpackungskartons, Kisten, Container und dergleichen, die von Cubo B.V. oder einem Dritten zur Verfügung gestellt wurden – unabhängig davon, ob gegen oder ohne Zahlung einer Kaution – an die von Cubo B.V. angegebene Adresse zurückzugeben. Andernfalls schuldet der Kunde eine Entschädigung.
Artikel 9 Eigentumsübertragung
- Vorbehaltlich der Bestimmungen der Absätze 2 und 4 dieses Artikels werden Eigentum und Risiko für die Waren mit der Lieferung der Waren auf den Kunden übertragen.
- Das Eigentum an der Ware wird nicht übertragen, wenn der Kunde den vereinbarten Preis mit Mehrkosten nicht bezahlt oder keine ausreichende Sicherheit geleistet hat. Das Eigentum an der Ware wird erst übertragen, wenn der Kunde alle seine Verpflichtungen gegenüber Cubo B.V. erfüllt hat.
- Wenn Cubo B.V. begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden hat, hat Cubo B.V. das Recht, die Lieferung gemäß Artikel 8 Absatz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszusetzen, bis der Kunde eine Sicherheit für die Zahlung gewährleistet hat. Der Kunde kann für Schäden haftbar gemacht werden, die durch Verspätung oder andere Schäden verursacht werden, die die Aussetzung der Lieferung mit sich bringt.
- Wenn Cubo B.V. auf Wunsch des Kunden den Versand der Ware aufschiebt, bleibt die Ware Eigentum von Cubo B.V. und verbleibt somit auf Risiko des Kunden beim Eigentümer, bis die Ware gemäß Artikel 8 Absatz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Kunden geliefert wurde.
Artikel 10 Höhere Gewalt
- Cubo B.V. ist nicht verpflichtet, einer Verpflichtung gegenüber dem Kunden aufgrund höherer Gewalt nachzukommen. Dies bedeutet jeden Umstand, der nicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit von Cubo B.V. zurückzuführen ist und nicht aufgrund des Gesetzes, eines Rechtsakts oder allgemein anerkannter Meinungen zu ihren Lasten geht.
- Darüber hinaus liegt höhere Gewalt seitens Cubo B.V. in jedem Fall vor, wenn Cubo B.V. nach Abschluss des Vertrags durch Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Terrorismus, Aufruhr, Belästigung, Pandemie oder Epidemie, Feuer, Wasserschaden, Überschwemmung, Streik, Firmenbesetzung, Aussperrung, Ein- und Ausfuhrsperren, behördliche Maßnahmen, Maschinendefekte usw. daran gehindert wird, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu kommen Störungen in der Energieversorgung, alle im Betrieb des Verkäufers sowie bei Dritten, von denen der Verkäufer die erforderlichen Materialien oder Rohstoffe ganz oder teilweise beziehen muss, sowie Störungen während der Lagerung oder des Transports, unabhängig davon, ob sie in eigener Verwaltung erfolgen oder nicht, und darüber hinaus Störungen aufgrund aller anderen Ursachen, die außerhalb der Verschuldens- oder Risikosphäre des Verkäufers liegen.
- Während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt andauert, ist Cubo B.V. berechtigt, die Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen.
- Verzögert sich die Lieferung durch höhere Gewalt um mehr als zwei Monate, sind beide Vertragspartner berechtigt, den Vertrag aufzulösen. In diesem Fall hat die Firma Cubo B.V. nur Anspruch auf Erstattung der durch ihn entstandenen Kosten.
- Wenn die höhere Gewalt eintritt, wenn der Vertrag bereits teilweise erfüllt wurde oder erfüllt werden kann, und wenn und soweit der zu erfüllende Teil einen unabhängigen Wert hat, ist Cubo B.V. berechtigt, den erfüllten oder zu erfüllenden Teil separat in Rechnung zu stellen. In diesem Fall gilt eine Zahlungsverpflichtung des Kunden wie bei einer neuen, gesonderten Vereinbarung.
Artikel 11 Weiterverkauf
- Im Falle des Weiterverkaufs ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware in andere Länder als das Ursprungsland des Käufers zu exportieren.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass die ihm auferlegten Ausfuhrverbote auch allen nachfolgenden gewerblichen Käufern auferlegt werden.
- Im Falle eines Weiterverkaufs innerhalb der Niederlande ist der Kunde nicht berechtigt, die Waren an die Zielgruppe zu verkaufen und zu liefern, auf die sich Cubo B.V. konzentriert, nämlich (gewerbliche) Catering- und Catering-Unternehmen, Hotels und B&Bs.
- Im Falle eines Weiterverkaufs ist der Kunde verpflichtet, die von Cubo B.V. festgelegten Verkaufsrichtlinien einzuhalten, die Cubo B.V. erstellt hat und über die er den Kunden rechtzeitig informieren wird. Die Verkaufsrichtlinien decken alle denkbaren Verkaufsmodalitäten ab, z. B. die Art der Auslage, die Beibehaltung von Richtpreisen oder die Art und Weise der Werbung für die betreffenden Waren.
- Im Falle des Weiterverkaufs darf der Kunde seine eigene Marke auf der Verpackung der Ware anbringen. Die (Werks-)Marke von Cubo B.V. muss jedoch jederzeit sichtbar bleiben.
Artikel 12 Konformität und Gewährleistung
- Cubo B.V. garantiert, dass die gelieferten Waren und/oder Produkte dem Vertrag entsprechen, unter Einhaltung der im Angebot angegebenen Produktspezifikationen und der gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften in Bezug auf die Solidität und Qualität der gelieferten Produkte.
- Der Kunde kann jederzeit die vom Hersteller der Ware angebotene Herstellergarantie in Anspruch nehmen.
- Die Gewährleistung erlischt bei unsachgemäßer oder nachlässiger Verwendung durch den Kunden oder Dritte.
- Die Haftung von Cubo B.V. beschränkt sich auf die kostenlose Reparatur mangelhafter Waren oder auf den Ersatz dieser Waren oder eines Teils davon, alles nach Ermessen von Cubo B.V.
- Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel an Waren, die durch normalen Verschleiß entstanden sind, oder auf Schäden, die durch Umstände verursacht wurden, die außerhalb der Kontrolle von Cubo B.V. liegen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach dem Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware auf Mängel zu untersuchen.
Artikel 13 Preis
- Der Preis beinhaltet den Preis der Ware, die Kosten für Transport und Verpackung sowie etwaige Lager- und Lieferkosten.
- Die angegebenen Preise werden während der Gültigkeitsdauer des Angebots nicht erhöht oder gesenkt, mit Ausnahme von Änderungen der Mehrwertsteuersätze oder anderer Steuern oder Abgaben.
- Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben oder beschrieben.
- Cubo B.V. behält sich das Recht vor, die Preise innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn eine gesetzliche Regelung oder Bestimmung dies anderweitig vorschreibt. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag an dem Tag zu kündigen, an dem die Preiserhöhung wirksam wird.
- Die auf der Website angegebenen Preise sind ein Angebot von Cubo B.V. Die genannten Preise müssen immer auf Angemessenheit geprüft werden. Tippfehler in den Preisen, die zu außergewöhnlich niedrigen Verkaufspreisen führen, können von Cubo B.V. jederzeit überarbeitet werden, bis ein angemessener Preis erreicht ist.
Artikel 14 Zahlung
- Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss auf die von Cubo B.V. angegebene Kontonummer zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach und kommt er einer Inverzugsetzung innerhalb einer Frist von einer Woche nicht nach, ist Cubo B.V. berechtigt, den Kaufvertrag ohne gerichtliche Intervention als aufgelöst zu betrachten. In diesem Fall haftet der Kunde für den Schaden, der Cubo B.V. entstanden ist, einschließlich entgangenen Gewinns, Transportkosten und der Kosten der Inverzugsetzung.
- Bei Überschreitung der Zahlungsfrist berechnet Cubo B.V. einen Verzugszinssatz von 3 % pro Monat auf den ausstehenden Betrag, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher, in diesem Fall wird der gesetzliche Zinssatz berechnet. Die Zinsen werden ab dem Zeitpunkt berechnet, an dem der Kunde in Verzug ist, bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde den vollen fälligen Betrag bezahlt.
- Wenn Cubo B.V. im Falle der Nichterfüllung durch den Kunden außergerichtliche Maßnahmen ergreift, gehen die Kosten dafür zu Lasten des Kunden.
- Der Kunde ist niemals berechtigt, den von ihm gegenüber Cubo B.V. geschuldeten Betrag aufzurechnen.
- Die Zahlungsverpflichtung wird nicht durch Einwände gegen den Betrag der Rechnung ausgesetzt.
Artikel 15 Auflösung
- Cubo B.V. ist berechtigt, ohne Mahnung oder Inverzugsetzung den Vertrag ganz oder teilweise außergerichtlich durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen, wenn:
- der Kunde einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt oder dem Kunden ein (vorläufiger) Zahlungsaufschub gewährt wird;
- der Kunde selbst Insolvenz anmeldet oder für insolvent erklärt wird;
- das Unternehmen des Kunden liquidiert wird;
- ein wesentlicher Teil des Geschäfts des Kunden übernommen wird;
- der Kunde seine laufende Geschäftstätigkeit einstellt;
- ein wesentlicher Teil des Vermögens des Kunden ohne Verschulden von Cubo B.V. gepfändet wird oder wenn der Kunde aus anderen Gründen nicht mehr in der Lage ist, die Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen.
- Durch die Auflösung werden bestehende Forderungen auf beiden Seiten sofort fällig. Der Käufer haftet für den dem Verkäufer entstandenen Schaden, einschließlich entgangenen Gewinns und Transportkosten.
Artikel 16 Entschädigung bei unbefugtem Weiterverkauf
- Der Kunde, der gegen bestimmte Bestimmungen von Artikel 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, verliert die Entschädigung an Cubo B.V. für jede Transaktion, die unter eines der in Artikel 12 genannten Verbote fällt. Diese Entschädigung beträgt einen Pauschalbetrag von 5.000 €,-.
- Cubo B.V. ist befugt, im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse zu untersuchen, ob die Bestimmungen von Artikel 12 eingehalten werden.
Artikel 17 Beschwerdeverfahren
- Der Kunde ist verpflichtet, Beschwerden über die Ausführung des Vertrags der Cubo B.V. rechtzeitig und hinreichend klar zur Kenntnis zu bringen.
- Bei Cubo B. V. eingereichte Beschwerden, werden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Beschwerde beantwortet. Wenn die Bearbeitung der Beschwerde aufgrund der Art und des Umfangs der Beschwerde länger als 14 Tage dauert, sendet Cubo B.V. innerhalb von 14 Tagen eine Nachricht an den Kunden, um den Kunden darüber zu informieren.
Artikel 18 Streitigkeiten und anwendbares Recht
- Alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien aufgrund ihrer Vereinbarung oder weiterer Vereinbarungen und anderer Handlungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen können, wie z. B. unerlaubte Handlungen, unrechtmäßige Zahlungen und ungerechtfertigte Bereicherungen, unterliegen niederländischem Recht, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird. Das Wiener Kaufrecht findet keine Anwendung und seine Anwendbarkeit wird ausdrücklich abgelehnt.
- Alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien entstehen können, werden dem zuständigen Gericht in Rotterdam vorgelegt, es sei denn, zwingende Zuständigkeitsvorschriften würden diese Wahl verhindern.
- Eine Streitigkeit gilt als bestehend, sobald eine der Parteien sie erklärt. Die Parteien werden sich zunächst bemühen, einen Streit gütlich beizulegen, bevor sie sich an das zuständige Gericht wenden.